Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung am besten?

Ihre KFZ Versicherung können Sie auf normalem Wege nur zu bestimmten Terminen kündigen. Bei den meisten Versicherungsunternehmen sind die Kfz-Verträge zum 31.12. kündbar. Es gibt aber auch einige Gesellschaften, bei denen eine Kündigung zu anderen Terminen erfolgen muss. Falls Sie nicht genau wissen, zu welchem Zeitpunkt Ihr KFZ Versicherungsvertrag kündbar ist, schauen Sie auf der Versicherungspolice oder einer Beitragsrechnung nach. Dort ist der „Versicherungsablauf“, also der nächstmögliche Kündigungstermin, immer vermerkt.
Die Kündigungsfrist beträgt bei KFZ Versicherungsverträgen immer einen Monat zum Ablauf. Ist Ihr Vertrag also zum normalen Kündigungstermin 31.12. kündbar, muss die Kündigung der Versicherung bis spätestens 30.11. erfolgen und das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein. Falls Sie Ihre Kündigung also per Brief oder Einschreibebrief versenden, bedenken Sie bei der zeitlichen Planung auch den Postweg.Gibt es außer der normalen Kündigung zum Vertragsablauf noch andere Wege die KFZ Versicherung zu kündigen?
Ja, die gibt es durchaus. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben und unabhängig vom Vertragsablauf die Versicherung kündigen können.
Der häufigste Anlass für eine solche außerordentliche Kündigung ist ein Fahrzeugwechsel. Schaffen Sie sich ein neues Auto an, haben Sie immer die Möglichkeit, dieses bei einer anderen Versicherung zu versichern.

Der alte Vertrag endet dann automatisch zum Abmeldetermin des alten Autos. In diesem Fall brauchen Sie die alte Versicherung nicht ausdrücklich schriftlich zu kündigen. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung oder eine kurze Mitteilung, mit der Bitte um Vertragsabrechnung, reicht in diesem Falle aus.
Auch bei einer Beitragserhöhung durch das Versicherungsunternehmen, ohne dass weitere Vertragsänderungen vorliegen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Erhalt der Benachrichtigung. Diese Benachrichtigung erfolgt in aller Regel über die Beitragsrechnung. Die Versicherer versuchen häufig ihre Kunden ein wenig auszutricksen, indem sie die Beitragsrechnung knapp vor oder sogar nach dem 30.11. verschicken.

Sie tun das in der Hoffnung, die Versicherungsnehmer meinten, nun den Vertrag nicht mehr rechtzeitig zum 30.11. kündigen zu können und die Versicherung ein weiteres Jahr bei dem Unternehmen laufen lassen zu müssen. Das ist eindeutig nicht so. Erhöht sich der Versicherungsbeitrag, ohne dass eine Änderung in den Vertragbedingungen erfolgt ist und ohne dass ein -von Ihnen verursachter – Schaden gemeldet wurde, können Sie durchaus auch noch nach dem 30.11. ihren Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung kündigen.

Wie muss eine Kündigung aussehen?
Die Kündigung einer KFZ Versicherung bedarf immer der Schriftform. Das bedeutet, das Kündigungsschreiben muss immer vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein. Aufpassen sollte man, wenn der Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer verschiedene Personen oder Firma und Privatperson sind: Eine vom Halter unterschriebene Kündigung ist nicht wirksam und wird von den Versicherern abgelehnt .

Wie Sie das Kündigungsschreiben Ihrer Versicherung zustellen, bleibt Ihnen überlassen. Ob per Einschreiben, als ein einfacher Brief per Post, per Fax oder eingescannt per Email – wichtig ist nur die Unterschrift des Versicherungsnehmers auf dem Schreiben.

Es reichen ein oder zwei kurze Sätze. Bei der ordentlichen Kündigung zum Vertragsablauf brauchen Sie keine Begründung für Ihre Kündigung zu nennen. Bei der außerordentlichen Kündigung reicht es aus, wenn Sie als Begründung zum Beispiel „aufgrund der Beitragserhöhung“ angeben.
Wer unsicher bezüglich der Formulierung einer Kündigung ist oder wer sich die Mühe eines persönlich verfassten Schreibens ersparen möchte, kann sich entsprechende Musterkündigung Vorlage auf vielen Internetseiten herunterladen. Bei den Verbraucherzentralen oder bei Versicherungs-Vergleichportalen finden Sie meist unter der Rubrik Musterkündigung Vorlage die entsprechenden Schreiben zum Download.