Heutzutage benötigt jedes in Deutschland zugelassenes Fahrzeug eine Kfz Versicherung um eine Zulassung für die Straße zu bekommen. Dabei stehen hauptsächlich drei verschiedene Versicherungstypen zur Auswahl.
Kfz Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung bildet den Versicherungsgrundschutz im Straßenverkehr. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei der Zulassung nachgewiesen werden. Dazu muss sich der zukünftige Halter des Fahrzeuges von seiner Versicherung eine so genannte „eVB Nummer“ geben lassen und diese bei der Zulassungsbehörde angeben. Nur damit ist gewährleistet, dass das Fahrzeug versichert ist. Die Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden bis zu einer gewissen Höhe sowie Schäden, welche anderen Verkehrsteilnehmern entstehen, ab.
Kfz Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt gewisse Schäden, welche am eigenen Fahrzeug entstehen ab. In der Regel sind dies Glasschäden jedweder Art und bestimmte Diebstahlschäden. Was genau durch die Teilkasko abgedeckt wird, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden, weshalb sich hier besonders ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt. Eine Teilkaskoversicherung kann mit verschiedenen Stufen der Selbstbeteiligung, in der Regel 150 Euro oder keine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Danach richtet sich unter anderem auch der zu zahlende Beitragssatz.
Kfz Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt sämtliche am eigenen Fahrzeug entstehenden Schäden ab, sofern sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Sie ist insbesondere bei hochwertigen und Neufahrzeugen empfehlenswert und teilweise bei Leasing oder bestimmten Finanzierungsformen seitens des Verkäufers vorgeschrieben. Auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es verschiedene Stufen der Selbstbeteiligung, welche die Kosten der Versicherung beeinflussen.
Unfallfreie Jahre
Grundsätzlich startet ein Versicherungsnehmer, wenn er seine erste Kfz Versicherung abschließt mit einem Beitragssatz von 100%. Dieser kann allerdings auf verschiedenste Art und Weise geringer ausfallen, wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer schon älter ist oder Prozente von einem Verwandten übernehmen kann. Fährt der Versicherungsnehmer nun einige Zeit unfallfrei bzw. kommt es in dieser Zeit zu keinem Versicherungsfall, so wird er in der Schadensfreiheitsklasse herauf gestuft, welche den Beitragssatz gleichzeitig senkt. Der niedrigste zu erreichende Beitragssatz beträgt derzeit 30% der Ausgangssumme, wofür man 23 Jahre ununterbrochen schadensfrei gefahren sein muss. Verschiedene Versicherungen sichern diesen Rabatt gezielt mit ab, so kann man beispielsweise einen Versicherungsfall in einem bestimmten Zeitraum melden ohne hochgestuft zu werden. Weiter führende Informationen und Besonderheiten rund um das Thema Kfz-Versicherungen finden sich im Internet unter Kfzversicherung.org.