Wenn man ein Auto besitzt und ein Kind hat, hat man viele Verantwortungen. Man ist nicht nur für die eigene Gesundheit und Unversehrtheit verantwortlich, sondern man muss auch auf das Kind genügend Acht geben. Es reicht oft nicht aus, das Kind einfach auf einen hinteren Sitzplatz zu setzen und anzuschnallen. Es gibt eigene Schutzmaßnahmen für Kinder. Es sind schon schlimme Unfälle passiert, weil das Kind in einer unangemessenen Höhe zum Sicherheitsgurt gesessen ist. Deshalb gibt es Kindersitze. Mit diesen Sitzen passt man die Sitzhöhe des Kindes an den Sicherheitsgurt an.
Richtlinien von Sicherheitsgurten
Zum einen ist es ganz wichtig, dass das Kind einen Sitzplatz für sich hat. Es ist nicht vorteilhaft das Kind auf den Schoß eines Erwachsenen zu setzen. Im Falle eines Unfalls kann dies zu erheblichen Verletzungen führen. Ein Kind muss also, genauso wie ein Erwachsener, mit entsprechenden Rückhaltesystemen gesichert werden. Diese bestehen aus der Kombination von Gurt und Airbag.
Wenn ein Kind die Größe von einem Meter und fünfzig Zentimeter nicht überschreitet, ist ein Kindersitz sinnvoll. Es gibt eine eigene Norm, mit der Kindersitze ordnungsgemäß hergestellt werden. Deshalb sollte man beim Kauf eines Kindersitzes auf die Prüfung achten. Wenn das Kennzeichen ECE 44 auf der Verpackung oder dem Sitz selbst vermerkt ist, so kann man sich sicher sein, dass dieses Produkt alle notwendigen Kriterien für die Sicherheit des Kindes besitzt. Bei Kindern die größer als ein Meter und fünfzig Zentimeter sind, kann der Kindersitz wiederrum zu Nachteilen bei einem Unfall führen.
Wenn das Kind das fünfzehnte Lebensjahr nicht beendet hat, so ist die Erziehungsperson, beziehungsweise der Fahrzeuglenker für die Sicherheit des Kindes verantwortlich. Passiert ein Unglück und das Kind war nicht angeschnallt, dann wird die fahrende Person zur Rechenschaft gezogen. Wenn man im Besitz eines Kindersitzes ist, so darf das Kind auch auf dem Beifahrersitz platznehmen. Allerdings gibt es eine Ausnahme, nämlich Kindersitze die Rückwärts befestigt werden. Wenn die Blickrichtung des Kindersitzes entgegengesetzt der Fahrtrichtung ist, dann darf man den Kindersitz nicht am Beifahrersitz montieren.
Wenn man Kinder hat, sind zusätzlich zu der Kfz Haftpflichtversicherung, Versicherungen wie die Insassenunfallversicherung oder der Schutzbrief sehr sinnvolle Investitionen. So kann man in Krankheitsfällen oder bei Unfällen die Kinder ordnungsgemäß versorgen lassen. Sollte ein Unfall passieren und die Erziehungsperson verstirbt, so bekommt das Kind eine entsprechende Geldsumme als Entschädigung. Auch das Rückhohlen von Kindern in die Heimatstadt, wird so möglich. Man kann hier eine Autoversicherung berechnen lassen.