MPU nach Führerscheinentzug

Wer durch permante Geschwindigkeitsüberschreitungen oder durch andere grobe Verstöße gegen die geltende StVo auffällt, stockt nicht nur sein Punktekonto in Flensburg auf und riskiert dadurch ein Fahrverbot bzw. einen Führerscheinentzug, es kann sogar eine MPU drohen. Denn ab einen gewissen Grad zweifelt die zuständige Führerscheinstelle die erforderliche Fahrtauglichkeit des Verkehrsteilnehmers an.

Diese kann eben nur durch eine medizinisch psychologische Untersuchung festgestellt und überprüft werden. Eine MPU wird immer dann von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn der Verkehrsteilnehmer zum einen mehr als 18 Punkte in Flensburg gesammelt hat oder Trunkenheitsfahrten bzw. durch Fahren unter Drogeneinfluss auffällig geworden ist.  Desweiteren können auch Straftaten oder chronische Krankheiten Grund genug für eine MPU Anordnung sein, denn in beiden Fällen wird die charakterliche bzw. die körperliche Eignung ein Kfz verantwortungsvoll führen zu können in Frage gestellt. Während einer MPU werden durch gezielte Untersuchungen der körperliche Zustand als auch der geistige und psychische Zustand untersucht.

Während bei der medizinischen Untersuchung auf den körperlichen Zustand eingegangen wird, als auch mittels eines MPU Reaktionstest die Auffassungsgabe und auf das Reaktionsvermögen untersucht wird, geht es bei der psychologischen Untersuchung um den psychologischen Zustand des Verkehrsteilnehmer. In einem Explorationsgespräch mit einem Verkehrspsychologen wird auf das soziale Umfeld und auf die sozialen Lebensumstände eingegangen. Der Psychologe muss sich ein Bild machen können und die Erkenntniss gewinnen, dass das Vergehen, das zur medizinisch psychologischen Untersuchung führte ein einmaliges Versehen war. Erst dann ist die MPU bestanden und eine Führerscheinneuerteilung möglich. Wenn auch nur eine der beiden Untersuchungen negativ ausfällt, muss die MPU wiederholt werden.