Die Autoversicherung

Die Autoversicherung ist die Grundvoraussetzung, damit ein Pkw überhaupt zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann.

Nebenbei bemerkt spielt auch ein gültiger TÜV eine große Rolle. Ohne gültigen TÜV wird ein Auto nur bedingt zum Straßenverkehr zugelassen. Dazu sollte es also am besten garnicht kommen.

Keine gültige Autoversicherung

Wer der Ansicht ist, keine gültige Autoversicherung zu benötigen, irrt sich sehr. Zum Ersten macht sich jeder strafbar, wer mit seinem Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, zum Zweiten – bei einem Unfall ist automatisch derjenige schuld, wer ohne Autoversicherung fährt. Und das kann sehr teuer werden. Zum einen für den Geldbeutel, zum anderen kann eine solche Straftat mit Gefängnis geahndet werden. Eine gültige Autoversicherung kann in dem Fall der Nichtzahlung der Beiträge unwirksam werden. Wird das Auto dennoch weiterhin im Straßenverkehr benutzt und ein Unfall passiert, bezahlt die Versicherung zwar den Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers, aber sie holt sich dann das Geld von ihrem früheren Versicherungsnehmer wieder.

Der Beweis für eine gültige Autoversicherung zum Anmelden bei der Zulassungsstelle ist die sogenannte Versicherungs-Deckungs-Doppelkarte. Diese Doppelkarte erhält jeder beim Vertragsabschluss mit einer Autoversicherung.

Welche Autoversicherung sollte es sein?

Nun, die Wahl der richtigen Autoversicherung, liegt an jedem selbst. Sei es eine Voll- oder auch nur eine Teilkasko-Versicherung.
Bei gemieteten Pkws ist es üblich, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Dies setzen die meisten Autovermietungsfirmen als Voraussetzung, um ein Kfz mieten zu können. Somit sind alle Schäden immer gedeckt. Selbst wenn Alkohol im Spiel war. In diesem Fall behält sich dann die Versicherung des Unfallverursachers vor, den bezahlten Schaden wieder vom Versicherten zurückzuholen.